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Unsere AGB

Liefer- und Zahlungsbedingungen

1. Allgemeines

Wir verkaufen nur aufgrund nachstehender Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden von uns nicht akzeptiert, selbst wenn sie unsere Bedingungen lediglich ergänzen.

2. Umfang der Lieferung

Für den Umfang der Lieferung sind die Angaben des Auftragsscheines maßgebend.

3. Lieferfristen und Lieferungsstörungen

Von uns angegebene Lieferfristen und -termine sind unverbindlich, es sei denn, wir haben mit dem Käufer etwas anderes vereinbart. Lieferfristen verlängern sich - auch innerhalb eines Verzuges - angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss eingetretenen Hindernissen, soweit wir diese nicht zu vertreten haben. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten eintreten. Gleiches gilt im Falle unrichtiger oder unpünktlicher Belieferung durch unsere Lieferanten.

4. Gefahrtragung, Versand

Bei Aufträgen ab € 100,00 netto (ohne Mehrwertsteuer) liefern wir fracht- und verpackungskostenfrei innerhalb Deutschland. Bei Eil- und Expressgutversand trägt der Käufer die Mehrkosten. Bei Aufträgen unter € 100,00 netto trägt der Käufer die Verpackungs- und Frachtkosten. Bei Aufträgen unter € 50,00 kann zusätzlich noch eine Bearbeitungsgebühr berechnet werden. Zuschläge (wie z.B. Maut) werden unabhängig vom Warenwert und dem Ort des Versands an den Käufer weiterbelastet und gesondert in der Rechnung ausgewiesen. Wird die Ware an den Käufer versandt, so geht mit der Absendung an den Käufer, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung oder Beschädigung der Ware auf den Käufer über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt. Beschädigte Ware ist dem jeweiligen Transporteur erst nach Anerkennung des Schadens durch diesen abzunehmen.

5. Mängelansprüche

Die Ware ist unverzüglich nach Eintreffen am Bestimmungsort zu untersuchen. Offene Mängel sind unverzüglich, in keinem Fall jedoch später als 8 Tage nach Empfang der Ware zu rügen; verdeckte Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung. Wir übernehmen keine Haftung dafür, dass die bestellte Ware sich für den vom Käufer vorgesehenen Verwendungszweck eignet. Es ist Sache des Käufers, dies vor der Verarbeitung oder Verwendung auszuprobieren. Ist die Lieferung trotz aller aufgewendeter Sorgfalt zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs mangelhaft, so werden wir, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge, auf Verlangen des Käufers und nach Rückgabe der mangelhaften Ware, die Ware nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Geringfügige Abweichungen in der Stoffbeschaffenheit, Stoffmischung, Leimung, Härte, Aufsicht, Durchsicht, Farbe, Oberfläche, Glätte, Reinheit und dergleichen gelten nicht als Mängel. lm Übrigen gelten für die Mängelbeurteilung die entsprechenden Passagen der „Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB) für Papier, Karton und Pappe“, in der jeweils gültigen Fassung. Ansprüche wegen Mängeln verjähren 12 Monate nach Ablieferung der Ware; dies gilt nicht, soweit ein Mangel vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht oder verschwiegen wurde oder durch einen schuldhaft verursachten Mangel eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit verursacht wird.

6. Haftung

Wir haften nach den gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für die Übernahme eines Beschaffungsrisikos, im Falle von Garantien oder der Übernahme einer sonstigen verschuldensunabhängigen Haftung, bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Außerdem haften wir bei der einfach fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, auf deren Erfüllung der Käufer zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages regelmäßig vertraut und vertrauen darf, in diesem Fall aber begrenzt auf den typischerweise entstehenden, vorhersehbaren Schaden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch im Falle einer persönlichen Haftung unserer leitenden und einfachen Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.

7. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer, auch der künftig entstehenden Forderungen gegen den Käufer, bei Hergabe von Wechseln und Schecks bis zu deren Einlösung, unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn unsere Forderung in eine laufende Rechnung aufgenommen wird, der Saldo gezogen und anerkannt ist. Mit der vollen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen geht das Eigentum auf den Käufer über. Die uns zustehenden Sicherheiten geben wir auf Verlangen schon vorher nach unserer Wahl insoweit frei, als ihr Wert unsere Forderungen um 20% übersteigt. Stellt der Käufer die Zahlungen ein oder ist ein Insolvenzverfahren beantragt, so ist die Ware ohne Aufforderung unverzüglich an uns zurückzusenden. Von uns gelieferte Ware ist eindeutig als unser Eigentum zu kennzeichnen; Dritte sind bei Pfändungsmaßnahmen auf unser Eigentum hinzuweisen. Wenn die Ware trotzdem gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist und der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage nach § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall. Zum Weiterverkauf der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware ist der Käufer berechtigt. Für den Fall des Weiterverkaufs der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware tritt der Käufer bereits jetzt die Forderungen aus dem Weiterverkauf (einschließlich MwSt.) an uns ab, und zwar gleichgültig, ob die Ware ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft wird und ob sie an einen oder mehrere Abnehmer verkauft wird. In Höhe des Wertes der jeweils verkauften Vorbehaltsware dient die abgetretene Forderung zu unserer Sicherung. Der Käufer ist zur Einziehung der Forderung aus dem Weiterverkauf ermächtigt. Auf Verlangen hat der Käufer den Schuldnern der abgetretenen Forderungen die Abtretung anzuzeigen. Wird die Ware zusammen mit anderen uns nicht gehörenden Waren verkauft, wird die Kaufpreisforderung nur in Höhe des Wertes unserer Vorbehaltsware zur Sicherheit abgetreten. Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Käufer wird stets für uns vorgenommen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (einschließlich MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende neue Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (einschließlich MwSt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Käufer uns anteilig Miteigentum überträgt. Der Käufer verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns, ohne dass uns hieraus Kosten entstehen.

8. Preise

Unsere in der Preisliste oder im Internet aufgeführten Preise sind Nettopreise, auf die der zur Zeit der Lieferung gültige Mehrwertsteuersatz aufgeschlagen wird.

9. Zahlungsbedingungen

Der Rechnungsbetrag ist sofort zur Zahlung fällig. Bei Zahlung nach Fälligkeit werden Fälligkeitszinsen von 5% p.a. berechnet; kommt der Käufer in Verzug, berechnen wir unter Vorbehalt der Geltendmachung weitergehender Ansprüche Verzugszinsen in Höhe von 9%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 247 BGB) p.a. sowie eine Pauschale von 40 Euro. Statt der Zahlung auf Rechnung kann der Käufer der Allpapp Verpackung GmbH auch ein Sepa Basis Mandat erteilen. Der Einzug der Lastschrift erfolgt nach der vereinbarten Frist mit dem vereinbarten Skontosatz. Die Frist für die Vorankündigung (Pre-Notifikation) wird auf 3 Tage verkürzt. Der Käufer sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen.

10. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

Der Käufer ist zur Geltendmachung von Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechten nur dann berechtigt, wenn seine Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

11. Kreditsicherung

Sofern wir nach Abschluss des Vertrages von Umständen Kenntnis erhalten (z.B. durch eine Bank oder Auskunftei), die auf mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers schließen lassen, haben wir das Recht, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung innerhalb einer angemessenen Frist, höchstens aber 14 Tage, zu verlangen und nach Ablauf der Frist vom Vertrag zurückzutreten.

12. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl

Erfüllungsort für die Verpflichtungen des Verkäufers und Käufers ist Düren. Gerichtsstand ist für beide Teile das jeweils für unseren Hauptsitz in Düren zuständige Gericht. Es wird das deutsche Recht angewandt unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes (CISG).

Stand: November 2016


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